Klasse BE
Wann darf ich die Prüfung machen?
|
Mindestalter: Praktische Prüfung: |
18 Jahre 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich |
Was darf ich mit der Klasse BE fahren?
| Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B |
Anhänger, die nicht in Klasse „B“ fallen - Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, - Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. |
Welche Unterlagen benötige ich?
|
Theoretische Ausbildung
|
Kein theoretischer Unterricht bei der Klasse BE, da dieser Stoff bereits Bestandteil der Klasse B war. |
Praktische Ausbildung
|
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
Sonderfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden: 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit oder Dämmerung |
Praktische Prüfung
|
Es ist nur Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 45 Minuten bei Klasse BE (Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrolle, Fahrübungen, Fahren innerhalb / außerhalb von Ortschaften auch Autobahn / Kraftfahrstraße) |